Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, für einen begrenzten Zeitraum in einem Pflegeheim oder durch eine professionelle Pflegekraft zu Hause versorgt zu werden.
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die professionelle Pflegekraft oder für die Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr. In der Regel beträgt der maximale Betrag für die Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr, kann aber bei besonderem Bedarf auch höher ausfallen.
Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und ist für den Pflegebedürftigen eine gute Möglichkeit, seine Pflege und Betreuung sicherzustellen, auch wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt. Gleichzeitig bietet sie pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zu erholen und neue Kraft zu tanken, um auch weiterhin eine gute Pflege leisten zu können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verhinderungspflege nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn bereits eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad vorliegt und eine häusliche Pflege durch einen Angehörigen stattfindet. Zudem muss die
Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse beantragt und genehmigt werden.
Wir helfen Ihnen gerne den Antrag der Verhinderungspflege ausfüllen, sprechen Sie uns gerne an!